UA-103034339-1
Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

www.gaspruefung-boot.com

Ihr Dienstleister im Norden

 

Bruhn Gasprüfungen

24975 Husby

 

                NEU

 Wohnmobil Logo zum Download Vorlage Design

Gasprüfungen nach DVGW Arbeitsblatt G 608 und G 607

  • Betrieb und Prüfung von Flüssiggasanlagen entsprechend DIN EN ISO 10239 und DVGW-Arbeitsblatt G 608 in Booten bis 24 m Länge für Sport- und Freizeitzwecke.
  • Betrieb und Prüfung von Flüssiggasanlagen entsprechend DIN EN 1949 und DVGW-Arbeitsblatt G 607 mit einem Höchstverbrauch in Freizeitfahrzeugen, Mobilheimen und zu Wohnzwecken in anderen Fahrzeugen.

Die Flüssiggasanlage ist in einem betriebssicheren Zustand zu halten.  Abnahme, zweijährige Wiederholungsüberprüfungen und/oder bei Änderungen  von Flüssiggasanlagen liegen im Verantwortungsbereich des jeweiligen Eigners/Eigentümers.  Das gilt natürlich auch für Festlieger und/oder Dauercamper!


Hafenbetreiber und Campingplatzbetreiber achten immer mehr auf die Sicherheit ihrer Nutzer und Gäste. So werden inzwischen nicht selten Prüfbescheinigungen auch von Gastliegern/Campern gefordert. 

Anlagenteile, die dem Verschleiß oder Alterung unterliegen, hier z.B.  Druckregelgeräte, Schläuche, Absperreinrichtungen sind ggf. auszuwechseln. Druckregelgeräte und Schlauchleitungen sind nach spätestens 6 Jahren (Boote) bzw. nach 10 Jahren(Fahrzeuge) gegen neue zugelassene Artikel auszutauschen.  Auch hierfür ist der Betreiber verantwortlich.

Der Austausch bzw. Ersatz von Materialien nach Ablauf der 6 bzw. 10 jährigen Fristen können im Rahmen der Prüfung von uns durchgeführt werden.

Bildergalerie maritim ( so sollte es nicht sein )